Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseiten: Warum es B2B und B2C gleichermaßen betrifft

Die digitale Welt wird immer komplexer und anspruchsvoller – insbesondere für Unternehmen im B2B-Bereich. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird die digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen verpflichtend. Das Gesetz richtet sich primär an B2C-Unternehmen, betrifft aber auch B2B-Unternehmen indirekt, wenn sie barrierefreie Produkte oder Dienstleistungen für B2C-Anbieter entwickeln oder bereitstellen müssen. Das betrifft beispielsweise Unser Interfaces (UI) und User Experiences (UX), die den Anforderungen an Barrierefreiheit gerecht werden müssen, um den gesetzlichen Standards zu entsprechen.

 

Was bedeutet das konkret für Unternehmen? Das BFSG zeigt klar, dass digitale Barrierefreiheit keine isolierte Aufgabe der IT-Abteilung ist, sondern eine unternehmensweite Verantwortung. Insbesondere im B2B-Bereich betrifft diese die Design- und Entwicklungsabteilung, den Vertrieb sowie das Marketing gleichermaßen. Die Sicherstellung barrierefreier digitaler Lösungen wird ein entscheidender Faktor, um Kunden aus dem B2C-Sektor weiterhin beliefern zu können.

 

Unternehmen sollten daher frühzeitig beginnen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen anzupassen. Durch die Optimierung von UI und UX – beispielsweise durch barrierefreie Inhalte, eine klare Struktur und technische Anpassungen – profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch alle Nutzer von einer verbesserten Nutzererfahrung.

 

Barrierefreiheit betrifft B2B und B2C gleichermaßen. Unternehmen sollten digitale Barrierefreiheit als festen Bestandteil ihrer Strategien zu etablieren, um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gerecht zu werden und gleichzeitig ihre Zielgruppe zu erweitern.

Statue der Justitia mit Laptop und Waage, als Symbol für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die Verpflichtung zu digitaler Barrierefreiheit ab 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten, um den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Teilhabe zu verbessern, Diskriminierungen abzubauen und den Zugang zu digitalen Lösungen für alle zu sichern.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Die wichtigsten Fragestellungen auf einen Blick

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wirft für viele Unternehmen Fragen auf: Wer ist betroffen? Was muss umgesetzt werden? Und welche Fristen gelten? In diesem Abschnitt beantworten wir die wichtigsten Fragestellungen kompakt und übersichtlich, damit Sie bestens informiert sind.

Das BFSG richtet sich primär an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher (B2C) anbieten, Dazu gehören beispielsweise:

  • Betreiber von Webseiten und mobile Anwendungen
  • Anbieter digitaler Verkaufsplattformen
  • Unternehmen mit elektronischen Kommunikationsdiensten

 

Für B2B-Unternehmen gilt das Gesetz indirekt, wenn sie:

  • Produkte für B2C-Unternehmen entwickeln, die unter das BSGF fallen.
  • Dienstleistungen für B2C-Unternehmen erbringen, die barrierefreie Lösungen benötigen.
Folgende digitale Angebote und Produkte müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein:
  • Webseiten und mobile Anwendungen von Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten.
  • Elektronische Kommunikationsdienste, wie Messenger-Dienste oder E-Mail-Systeme.
  • Digitale Verkaufsplattformen, wie beispielsweise Online-Shops oder Buchungsplattformen.
  • Produkte, wie Zahlungsterminals, Geldautomaten oder Self-Service-Maschinen.
 

Ja, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – kurz BFSG – schreibt die Barrierefreiheit für die oben genannten Bereiche gesetzlich vor. Unternehmen, die bis zur Frist keine barrierefreien Lösungen anbieten, riskieren rechtliche Konsequenzen, wie Bußgelder oder die Einschränkung der Geschäftsfähigkeit.

Barrierefreiheit bedeutet, dass Produkte, Dienstleistungen und digitale Angebote so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten genutzt werden können. Im digitalen Kontext umfasst dies insbesondere die Gestaltung von Webseiten, mobilen Anwendungen und Softwarelösungen, die Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang ermöglichen.

 

Wesentliche Aspekte der Barrierefreiheit:

  • Technische Anpassungen: Webseiten und Software sollten mit Hilfstechnologien wie Screenreadern, Spracherkennungssoftware oder Vergrößerungsprogrammen kompatibel sein. Dies erfordert eine saubere und semantisch korrekte Codierung.
  • Visuelle Zugänglichkeit: Es sollten ausreichende Farbkontraste und flexible Schriftgrößen angeboten werden, damit Menschen mit Sehbehinderungen Inhalte leichter wahrnehmen können.
  • Bedienbarkeit: Digitale Anwendungen müssen ohne Maus nutzbar sein, beispielsweise durch Tastaturnavigation, um Menschen mit motorischen Einschränkungen Zugang zu ermöglichen.
  • Einfache Verständlichkeit: Informationen sollten klar, prägnant und in einfacher Sprache präsentiert werden. In manchen Fällen ist auch die Bereitstellung von Inhalten in leichter Sprache sinnvoll.
  • Auditive Zugänglichkeit: Für Menschen mit Hörbehinderungen sollten Untertitel oder Transkripte für Video- und Audiomaterialien bereitgestellt werden, um Inhalte vollständig erfassbar zu machen.

 

Barrierefreiheit schafft somit nicht nur Zugang für Menschen mit Behinderungen, sondern verbessert die Nutzererfahrung insgesamt, indem sie Inhalte klarer, besser zugänglich und universell verständlich gestaltet.

Ja, für Webseiten und mobile Anwendungen ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit notwendig. Diese Erklärung muss klar darlegen, inwiefern die digitalen Angebote barrierefrei gestaltet sind und welche Maßnahmen zur weiteren Optimierung ergriffen werden. Zudem sollten Unternehmen eine Möglichkeit für Feedback anbieten, damit Nutzer Probleme melden können.

Barrierefreiheit und UX als Wettbewerbsvorteil im B2B-Bereich

Barrierefreiheit und User Experience (UX) sind zentrale Erfolgsfaktoren für Unternehmen im B2B-Bereich. Eine barrierefreie digitale Präsenz verbessert nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern stärkt auch die Geschäftsbeziehungen und erleichtert den Zugang zu potenziellen Partnern und Kunden.

 

  • Klarheit für komplexe Inhalte: Im B2B-Umfeld sind Produkte und Dienstleistungen häufig erklärungsbedürftig. Barrierefreie Inhalte helfen dabei, komplexe Informationen klar und verständlich zu vermitteln – damit Entscheider und Geschäftspartner diese schneller erfassen.
  • Technische und operative Performance: Barrierefreie Webseiten sind technisch optimiert, laden schneller und gewährleisten eine zuverlässige Performance. Dies ist entscheidend für reibungslose digitale Interaktionen und steigert die Effizienz im B2B-Prozess.
  • Reichweite und Kundenbindung stärken: Barrierefreie digitale Lösungen ermöglichen es, auch Geschäftspartner mit Einschränkungen anzusprechen. Gleichzeitig zeigen sie soziale Verantwortung und eröffnen neue Marktchancen.

 

Für Unternehmen im B2B-Bereich geht es darum, sich als professioneller, verantwortungsbewusster Partner zu positionieren. Eine barrierefreie UX verbessert nicht nur das Nutzererlebnis für alle Geschäftspartner, sondern trägt auch zu einer effizienteren Kommunikation und einer höheren Abschlussquote bei.

 

Nutzen Sie Ihre Chance! Kontaktieren Sie uns und schaffen Sie eine digitale Präsenz, die zukunftssicher und barrierefrei ist.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes – was müssen Unternehmen jetzt tun?

Ein strukturierter Ansatz hilft Unternehmen, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes effizient umzusetzen:

 

  1. Analyse der Barrierefreiheit
    Eine kostenfreie Erstprüfung zeigt Schwachstellen auf und bietet die Basis für gezielte Verbesserungen.
  2. Maßnahmen planen und priorisieren und umsetzen
    • Kurzfristig: Farbkontraste verbessern, Durchführung technische Anpassungen (z.B. Alternativtexte ergänzen), Tastaturnavigation optimieren.
    • Mittelfristig: User Experience (UX) optimieren, Navigation und mobile Zugänglichkeit überarbeiten, Teams schulen.
    • Langfristig: Monitoring-Tools nutzen und regelmäßige Prüfungen einführen.
  3. Kontinuierliches Monitoring
    Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Moderne Tools helfen, die Zugänglichkeit langfristig sicherzustellen.

 

So schaffen Unternehmen eine rechtssichere, nutzerfreundliche digitale Präsenz und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.

Fazit: Warum Sie jetzt handeln sollten

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – kurz BFSG – ist mehr als eine rechtliche Verpflichtung. Es bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre digitale Präsenz so zu optimieren, dass sie nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch von einer besseren Nutzererfahrung profitieren. Eine optimierte UX sorgt dafür, dass digitale Angebote benutzerfreundlicher werden – für Menschen mit und ohne Einschränkungen. Gleichzeitig erweitern Unternehmen ihre Zielgruppe, stärken ihre Marke und positionieren sich als innovativer Partner im Markt.

 

Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich Ihren Wettbewerbsvorteil. Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Wie wir Sie bei der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unterstützen können

Wir sind Ihr Partner für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und bieten gezielte Unterstützung für Unternehmen im B2B-Bereich. Unsere Leistungen umfassen:

  • Analyse und Beratung: Barrierefreiheits-Checks Ihrer digitalen Plattformen.
  • Design und Entwicklung: Erstellung und Optimierung barrierefreier digitaler Lösungen.
  • Schulungen: Workshops zur Sensibilisierung Ihrer Teams für Barrierefreiheit und UX.
  • Monitoring: Langfristige Betreuung und Qualitätssicherung Ihrer digitalen Angebote.

 

Nutzen Sie diese Chance und positionieren Sie Ihr Unternehmen zukunftssicher. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch!

Jetzt aktiv werden und einen Termin vereinbaren!

Ihr Ansprechpartner:

Beitrag teilen: