Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites – Warum es jetzt alle betrifft.
Im digitalen Zeitalter ist es eigentlich selbstverständlich, dass alle Menschen – unabhängig von möglichen Einschränkungen – Zugang zu Informationen und Diensten haben sollten. Doch viele Websites sind noch immer nicht barrierefrei und stellen Menschen mit Behinderungen vor große Hürden. Oft liegt dies nicht an mangelndem Willen, sondern an fehlendem technischen Wissen oder den notwendigen Ressourcen, um die Inhalte zugänglicher zu gestalten. Nun sorgt ein neues Gesetz dafür, dass Barrierefreiheit ernsthaft und verbindlich auf die Agenda kommt.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das BFSG gilt primär für B2C-Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher anbieten. B2B-Unternehmen sind meist nicht betroffen, außer sie liefern an B2C-Unternehmen oder entwickeln barrierefreie Produkte für diese.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und für wen gilt es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, auch als European Accessibility Act (EAA) bekannt, und zielt darauf ab, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Konkret fordert das Gesetz die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und orientiert sich an der europäischen Norm EN 301 549, die Standards zur Barrierefreiheit von digitalen Inhalten definiert.
Die wesentlichen Anforderungen betreffen:
- Websites und mobile Anwendungen: Sämtliche Inhalte und Funktionen müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit verschiedenen Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können.
- Online-Shops und digitale Services: Alle Schritte des digitalen Angebots, vom Navigieren über das Bestellen bis hin zum Kundenservice, müssen barrierefrei gestaltet sein.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Ein strukturierter Ansatz hilft Unternehmen, die Anforderungen effektiv zu integrieren und eine rechtssichere sowie nutzerfreundliche digitale Präsenz zu schaffen.
1. Web- und Social-Media-Analyse zur Barrierefreiheit
Wir bieten Unternehmen eine erste kostenfreie Analyse ihrer Website an, die Schwachstellen und Potenziale im Bereich der Barrierefreiheit aufdeckt. Diese Bestandsaufnahme ist ein wichtiger erster Schritt, um gezielt an den relevanten Stellen anzusetzen.
2. Definition und Priorisierung der notwendigen Anpassungen
Basierend auf der Analyse unterstützen wir Unternehmen dabei, die notwendigen Anpassungen zu definieren und zu priorisieren. Ein Beispielplan könnte wie folgt aussehen:
- Kurzfristige Maßnahmen: Optimierung der Farbkontraste, Anpassung der Standard-Textgröße, Einfügen von Bildbeschreibungen, Verbesserung der Tastaturnavigation und Überprüfung auf fehlende Alternativtexte.
- Mittelfristige Maßnahmen: Überarbeitung der Navigation, Verbesserung der mobilen Zugänglichkeit, Optimierung der Formularfelder und -prozesse sowie Schulungen für interne Teams, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die Anforderungen an Barrierefreiheit verstehen und umsetzen können. Diese Schulungen umfassen die Sensibilisierung für Barrierefreiheit, technische Schulungen zur Umsetzung der WCAG-Standards und Workshops, um praxisnahes Wissen zu vermitteln.
- Langfristige Maßnahmen: Einsatz von Monitoring-Tools (z. B. Axe Monitor, Siteimprove) und Etablierung eines kontinuierlichen Barrierefreiheits-Checks, um sicherzustellen, dass die Website langfristig barrierefrei bleibt. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung der digitalen Inhalte auf Konformität mit den WCAG-Standards, die Nutzung von automatisierten Tests sowie manuelle Tests durch Experten und Benutzer mit Behinderungen. Zusätzlich sollte eine Strategie zur regelmäßigen Anpassung und Verbesserung der Barrierefreiheitsmaßnahmen entwickelt werden, um auf technologische Veränderungen und Nutzerfeedback reagieren zu können.
3. Technische und inhaltliche Umsetzung
Wir bieten Unternehmen umfassende Unterstützung bei der technischen und inhaltlichen Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards. Dabei geht es unter anderem um die folgenden Maßnahmen:
- Optimierung der Navigation und des Layouts: Strukturierte, intuitive Navigationen, die sicherstellen, dass alle Nutzer unabhängig von Einschränkungen problemlos durch die Website navigieren können. Dies umfasst die Anpassung von Menüs, die einfache Bedienbarkeit und klare visuelle Hierarchien.
- Erstellung barrierefreier Inhalte: Sicherstellen, dass alle Inhalte wie Texte, Bilder und Videos auch von Screenreadern korrekt erfasst und wiedergegeben werden können. Dazu gehört die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, die Verwendung von Untertiteln für Videos sowie eine klare und verständliche Sprache.
- Technische Anpassungen: Optimierung der HTML-Struktur, um sicherzustellen, dass die Website mit gängigen Assistenztechnologien wie Screenreadern kompatibel ist. Dies umfasst auch die Verwendung semantisch korrekter HTML-Tags und die Sicherstellung der Zugänglichkeit von interaktiven Elementen.
4. Qualitätssicherung und kontinuierliches Monitoring
Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Durch regelmäßige Überprüfung der notwendigen Parameter und Einstellungen wird sichergestellt, dass die Website auch langfristig barrierefrei bleibt. Wir verfügen über das notwendige technische Know-how, um mit KI-gestützten Tools die Zugänglichkeit kontinuierlich zu überwachen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.
Wie können wir Unternehmen unterstützen?
Wir bieten gezielte Unterstützung für Unternehmen im Industriebereich, die sich in der B2B-Kommunikation professionell aufstellen möchten:
Barrierefreiheits-Check: Eine detaillierte Überprüfung Ihrer bestehenden Webpräsenz.
Beratung und Planung: Entwicklung eines individuellen Maßnahmenplans zur Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Technische Umsetzung und Optimierung: Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Website in Bezug auf technische und inhaltliche Barrierefreiheit.
Kontinuierliches Monitoring und Qualitätssicherung: Regelmäßige Überprüfung und Optimierung Ihrer digitalen Barrierefreiheit.
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Ihr Ansprechpartner
Christian Terhechte
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